Kann ich festlegen, wer mein Säule 3a-Guthaben erhält, wenn mir etwas passiert?
Teilweise. Die Begünstigung ist gesetzlich geregelt und folgt einer festen Reihenfolge. Innerhalb dieser Vorgaben hast du aber gewissen Gestaltungsspielraum.
Gesetzliche Reihenfolge der Begünstigten: Im Todesfall fällt dein Guthaben nicht in die Erbmasse, sondern wird direkt ausgezahlt – in dieser Reihenfolge:
Ehepartner oder eingetragene Partner
Direkte Nachkommen, unterstützte Personen oder Lebenspartner (unter bestimmten Voraussetzungen)
Eltern
Geschwister
Übrige Erben
Was du selbst festlegen kannst:
Lebenspartner begünstigen: Wenn du nicht verheiratet bist, kannst du deinen Konkubinatspartner berücksichtigen – sofern ihr seit mindestens fünf Jahren zusammenlebt oder gemeinsame Kinder habt.
Anteile innerhalb einer Gruppe anpassen: In der zweiten Gruppe kannst du die Verteilung selbst bestimmen (z. B. 100% für den Lebenspartner).
Reihenfolge bei nachrangigen Begünstigten ändern: Bei Eltern, Geschwistern und übrigen Erben kannst du die Reihenfolge anpassen oder eine gemeinnützige Institution einsetzen.
Was du nicht ändern kannst: Ehepartner und eingetragene Partner sind immer an erster Stelle. Eine vollständig freie Wahl ist nicht möglich.
Wichtig: Damit deine Regelung gültig ist, musst du sie der Vorsorgestiftung schriftlich mitteilen.
