Kann ich festlegen, wer das Geld aus meiner Säule 3a erhält, falls mir etwas passiert?

Teilweise. Die Begünstigtenordnung für die Säule 3a ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich haben bestimmte Personen Anspruch auf dein Guthaben: Ehe- oder eingetragene Partner, Kinder, Eltern und andere Erben. Bei allen Kategorien ausser Ehe- oder eingetragenen Partnern kannst du genauer festlegen, wer das Guthaben erhalten soll – zum Beispiel dein Lebenspartner oder deine Lebenspartnerin.

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