Kann ich den Bezug meiner Säule 3a nach dem gesetzlichen Rentenalter aufschieben?
Ja, wenn du nach der Pensionierung weiterhin AHV-pflichtig erwerbstätig bist. Du darfst den Bezug deines 3a-Vermögens aber maximal bis zu fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter aufschieben.
